Wer hat den “schwarzen Peter”?

Dass nur behelmte Rennradfahrer die Gefahr neben LKW suchen, ist reine Interpretation des Designers
Eigentlich eine gute Idee, auch dem letzten merkbefreiten Radfahrer zu kommunizieren, dass LKW-Fahrer in ihrer Kabine nach hinten und zur Seite nahezu blind sind und viele der besonders schweren Unfälle (oftmals mit Todesfolge) beim Rechtsabbiegen von LKW passieren. Viel zu oft musste ich beobachten, wie Radfahrer LKW rechts überholten oder sich an Kreuzungen rechts von ihnen aufstellten. Auch wenn die Straßenverkehrsordnung (§ 5 StVO Abs. 8) ein rechtes Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen unter bestimmten Umständen erlaubt, man kann es nicht oft genug sagen, gilt für den Selbstschutz:
Radfahrer gehören ausschließlich in den Sichtbereich vor oder hinter andere Kraftfahrzeuge, niemals – und vor allem nicht bei LKW – rechts daneben!!! So ist auch hinter stehenden Fahrzeugen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, weil Fahrzeugführer oftmals unvermittelt rückwärts fahren und sich dabei häufig lediglich auf ihre Spiegel verlassen.
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Dass rechtsabbiegende LKW in Kombination mit Radverkehr äußerst gefährlich sind und Behörden und Gesetzgeber sich hierzu bedeckt halten, weiß offensichtlich auch der Hersteller oder Ausrüster von Fahrmischern. Immer häufiger sieht man diese mit dem entsprechenden Schild bestückt. Obwohl die Problematik allen bekannt ist, scheint es umso unverständlicher, dass immer noch Radwege, Radstreifen oder Schutzstreifen gebaut oder angelegt werden, die ein Rechtsvorbeifahren am rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr erlauben. Anstatt den innerstädtischen Verkehr zu entschleunigen und den Radverkehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr auf einer gemeinsamen Fahrbahn zu führen, wird weiterhin auf eine strikte Revierabgrenzung gesetzt, und das auf Kosten der Gesundheit und des Lebens der Radfahrer.
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Aktuell wurde in Köln auf der Straße ”Burgmauer” (s. Bild unten) ein neuer Radstreifen fertiggestellt. Bisher war es möglich, dort schnell und sicher voranzukommen. Jetzt müssen Radfahrer den Radstreifen benutzen und befinden sich – obwohl vorfahrtsberechtigt – rechts vom Rechtsabbiegerverkehr. Schon das erfordert von ihnen eigentlich eine erhöhte Aufmerksamkeit, doch weil sich viele vermeintlich sicherer fühlen, fahren sie entsprechend entspannter und unaufmerksamer. Der außerdem viel zu schmale Radstreifen ist mit einem Überholverbot gleichzusetzen, da der Gesetzgeber ein Verlassen des Sonderwegs nicht zulässt. Das bedeutet, man muss auf der ganzen Länge einem schwächeren Verkehrsteilnehmer womöglich in Schrittgeschwindigkeit hinterherfahren, und das, obwohl links zwei breite Fahrstreifen für den KFZ-Verkehr vorhanden sind! Überholt man trotzdem, begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern setzt sich einer erheblichen Gefahr aus. Darüber hinaus blockieren parkplatzsuchende KFZ-Führer den benutzungspflichtigen Weg beim Rangieren, beim Ein-/Aussteigen, beim Laden und Warten auf freie Parkplätze. Obwohl Köln einen Fahrradbeauftragten beschäftigt, sind solche Rückschritte Alltag!

Wider besseren Wissens wurde gerade ein Radstreifen in Köln neu angelegt (Burgmauer) ...

... allerdings endet er, bevor er anfängt: Typischer Kölner Radverkehrsanalphabetismus

Vorschlag eines Aufklebers (Photomontage)
Bei wem auch immer die Verantwortung liegt, den “schwarzen Peter” haben letzten Endes die Radfahrer. Dabei handelt es sich auch nicht um Bagatellen – was bei diesen Diskussionen gerne vergessen wird - wegen dieser “Unzulänglichkeiten” sterben Menschen. Wenn nicht bald etwas passiert, werden die Warnschilder in Zukunft womöglich so aussehen!

Anzahl der überfahrenen Radfahrer (Retusche)