Der Fahrradbeauftragte und seine Baustellen

benutzungspflichtige Radwege, Absteigehilfe

Zeichen 237 - Radweg
Zeichen 1012-32 – Hinweis Radfahrer absteigen

Ein benutzungspflichtiger Radweg, auf dem man lieber absteigen sollte. Diese Baustellenbeschilderung entdeckte ich Ende November 2007 Olpener Straße/Ecke Frankfurter Straße. Leider sind diese ordnungswidrigen Baustellenabsicherungen in Köln die Regel. 

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 Baustellen

Oben Rechts: Messe-Kreisel, Deutz
Unten Links: Rösrather Straße, Höhe Neubrück

Nachdem ich im letzten Jahr feststellen musste, dass ich die Deutzer Messe zur IFMA!!! (Kölner Fahrradmesse) im September 2007 nicht legal mit dem Fahrrad erreichen konnte - die Verkehrsführung der Baustelle am Deutzer Messe-Kreisel schloss Fahrradfahrer aus - habe ich mich an den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln gewandt.
In zwei weiteren Fällen habe ich versucht, ähnliche Vergehen und Versäumnisse bei ihm anzuzeigen. Davon wurden zwei Vergehen immerhin an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet und leider jedoch ausgesessen. Mündliche Nachfragen von mir wurden abgewiegelt. Weder sind die verantwortlichen Baustellenbetreiber sanktioniert worden noch hat sich die Situation bis Bauende an den entsprechenden Stellen positiv verändert. Der Messe-Kreisel war bis Januar 2008 für Radfahrer teilweise gesperrt. Einem Vergehen ist man gar nicht nachgegangen.
Dem Fahrradbeauftragten sind die Missstände, vor allem aber die möglichen Abhilfen bekannt, schließlich lässt er auf seinen Veranstaltungen Broschüren zur Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, herausgegeben vom Arbeitskreis fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise, verteilen. Dort wird der Umgang mit Baustellen und der entsprechenden Verkehrsregelung ausführlich geschildert.

Sogar die Begehung einer Baustelle in der Nähe einer Veranstaltung von Velo2010 vor der Universität, hier wurde der Radweg gesperrt, wurde von den Kollegen des Fahrradbeauftragten (wohlgemerkt vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik) mit den Worten, das sei doch nur eine Tagesbaustelle, bagatellisiert und gebilligt. Dass dort unzählige Studenten auf dem Weg zur Universität behindert und gefährdet wurden, ist wohl zweitrangig. Das Zynische daran: Gleichzeitig, eben nur 100 Meter entfernt, wirbt das Amt für Straßen und Verkehrstechnik im Rahmen der genannten Velo2010 Veranstaltung für mehr Sicherheit im Radverkehr. Was für eine Heuchelei!

Jedenfalls ist mir unverständlich, warum die Stadt Köln so verantwortungslos und fahrlässig mit den Belangen von Radfahrern umgeht. Geht es in diesem Fall doch lediglich darum, das Fehlverhalten der Baustellenbetreiber zu unterbinden und zu sanktionieren. Damit wäre schon viel für Sicherheit und Komfort im Radverkehr getan!

7 Antworten auf “Der Fahrradbeauftragte und seine Baustellen”

  1. Hi Arne,
    Deinen scharfsinnigen Beobachtungen und Argumenten, die zudem vorzüglich dokumentiert werden, kann sich zukünftig kaum ein mobilitäts-interessierter Zeitgenosse entziehen!

    Vielleicht schaust Du in folgende Seite hinein, die vielleicht verlinkt werden kann: http://www.autofrei.de/wb/

    Ich melde mich am Do erneut, um zu erfragen, ob es mit einer weiteren Radtour klappt.
    Würde mich freuen…bei jedem Wetter…. :-)

    Gruß, Jo

  2. kann man illegal aufgestellte schilder nicht einfach selbst legal entfernen bzw. auf die Seite stellen? So nach dem Motto do-it-yourself. Dann stören sie auch nicht weiter.

    Gruß Kabelja

  3. Ich bin kein Jurist. Das wäre womöglich Selbstjustiz und somit Illegal. In diesem Fall … Leider!

    Immerhin bezahlt die Stadt dafür einen richtig teuren Fahrradbeauftragten!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstjustiz

  4. Du hast wohl recht:

    “Verkehrszeichen sind verbindlich, auch wenn sie im Einzelfall rechtswidrig aufgestellt sind. Bei Verkehrszeichen handelt es sich um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen, die unmittelbar kraft Gesetzes zu befolgen seien. Es würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs führen, wenn dem einzelnen Verkehrsteilnehmer die Bewertung überlassen bleibe, ob ein Vekehrszeichen gültig oder ungültig sei. Anders sei die Rechtslage nur im Falle ihrer “Nichtigkeit”, wenn die Errichtung eines Verkehrszeichens auf offensichtlicher Willkür beruhe oder wenn das Verkehrszeichen unklare oder sinnwidrige Anordnungen treffe (OLG Karlsruhe, Az. 2 Ss 87/00).”

    Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#sonstige

    Pech…

    sg KabelJa

  5. Gegen Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung kann man Widerspruch einlegen. Bei kurzfristigen Baustellen natürlich kaum sinnvoll.

    Außerdem ist in NRW das Widerspruchsrecht weitestgehend abgeschafft worden.

    Kurzum: Ich würde den ganzen Bericht mal als Kritik an info@fahrradfreundlich.nrw.de schicken!
    Einige der gezeigten Beschilderungen sind natürlich unzulässig. Oft werden diese von der auführenden Firma aufgestellt, ohne daß eine entsprechende Genehmigung durch die Bauaufsicht vorliegt. Diese *muß* dann tätig werden – und das wird dann oft teuer für die Baufirma.

    Wird von Seiten der Bauaufsicht nur abgewiegelt, bleibt der Weg einer Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung.

    Liegt eine akute Verkehrsgefahr vor – z.B. offene, ungesicherte Baugrube auf Rad- oder Gehweg – ist die Polizei zuständig.

  6. Danke für Deinen Beitrag, Patrick, ich werde Deinem Rat folgen und den Bericht – und auch weitere – an die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise senden.

    ArVo

  7. Lieber Arne,
    nachdem ich mich über Deine Seite allein informiert habe, habe ich im Infobrief an die Mitglieder des ADFC Kassel und Umgebeung auf Deine Mitteilungen hingewiesen.
    Vielleicht findet sich dann in Kassel auch ein Arne Vogel.
    Herzliche Grüße
    Harald

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