“Die würden uns lynchen”

… erklärte mir im letzten Jahr eine Mitarbeiterin des Kölner Amts für öffentliche Ordnung.
Monatelang stand auf der Rösrather Straße zwischen Ostheim und Rath ein Wohnmobil teilweise auf einem benutzungspflichtigen Rad-und Fußweg, Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg. Ich benutze den Weg noch heute fast täglich und hielt es für un-angemessen, meine Fahrt verlangsamen zu müssen, um dem Fahrzeug auf den unbefestigten Teil des Weges auszuweichen und den Gegenverkehr zu überprüfen. 

 Wohnmobil

Wohnmobil auf der Rösrather Straße

Ich informierte das Ordnungsamt, in dem irrsinnigen Glauben, dort auf offene Ohren zu stoßen. – Schließlich wurden in meinem Viertel bereits Vergehen von Fahrzeugführern geahndet, die entgegen der Fahrtrichtung parkten, bei denen TÜV oder ASU wenige Tage überfällig waren oder die Parkuhr ein paar Minuten abgelaufen war. Alles Tatbestände, die nun wirklich niemanden akut behinderten oder gefährdeten.
Tatsächlich wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts unverzüglich dorthin geschickt, die mir kurz nach meinem Anruf auf der Rösrather Straße auch begegnete. Am gleichen Tag traf ich zufällig die besagte Dame an anderer Stelle wieder und befragte sie zu ihrem Vorgehen bei dem oben genannten Parkverstoß. Sie erklärte mir, dass in diesem Fall das Ordnungsamt untätig bleiben würde und fragte mich verständnislos, wo der denn sonst parken solle. Die Behinderung wäre nicht so schlimm, schließlich würde er KFZ-Steuern zahlen, und wenn man in dieser Straße alle Parkvergehen ahnden würde, liefen die Vertreter des Ordnungsamts Gefahr, dort gelyncht zu werden.
Ich glaube sogar, dass sie mir erklärte, es gäbe eine interne Dienstanweisung, die besagt, dass Parkverstöße auf Rad- und Fußwegen in sogenannten Vororten nicht geahndet werden müssen, sofern noch zwei Gehwegplatten für Fuß- und Radverkehr frei blieben, sprich ca. 80 cm. – Noch Fragen?

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Natürlich könnte es sein, dass der Fahrzeugführer, der am frühen Samstag Morgen in der Ehrenstraße die Radverkehrsanlage und die dazu gehörige Sperrfläche blockierte, das “Ticket” selber angebracht hat, um sich vor weiteren Tickets zu schützen. Es gibt viele Gründe, warum an diesem Ort dieses Ticket an diesem Auto haftete und warum das Parkvergehen offensichtlich nicht geahndet wurde.

Vermutlich aber liegt es lediglich an dem Stellenwert, den der Radverkehr in Köln genießt.

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TÜV und Parkvergehen

Ungeahndeter Parkverstoß auf der Ehrenstraße

2 Antworten auf ““Die würden uns lynchen””

  1. Merk das bitte schon mal vor, um es noch dem Petitionsausschuß zu schicken …

  2. Wenn Du die Amsterdamer Straße zw. Anfang und Barbarastraße fährst, dann kannst Du die Einstellung der Dame bestätigt finden: Benutzungspflicht aller Orten, aber Rad- und auch _Fuß_-weg werden als großräumig als Parkzone genutzt.

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