Wachsender Radverkehrsanteil

Rechts vor Links und Radfahrer frei

Vorsprung durch Technik

Man kann den Kölner Verkehrsbehörden wirklich nicht nachsagen, sie wären nicht kreativ. Im Eigelsteinviertel versucht man offensichtlich, dem wachsenden Radverkehrsanteil mit modernen, bisher wenig erprobten Techniken habhaft zu werden. Leider ist mir nicht bekannt, ob sie zumindest an dieser Stelle erfolgreich sind!

Diese Schilderkombination gibt es wirklich, das ist keine Foto-montage!

14 Antworten auf “Wachsender Radverkehrsanteil”

  1. Die Kombination sagt nicht, daß Radfahrer von den Vorfahrtsregeln an der Kreuzung befreit sind.

    Die Kombination sagt, daß für Radfahrer das Schild nicht gilt – und sie damit die allgemeinen Vorfahrtsregeln (=rvl) zu beachten haben. Damit ist es Sinn- aber harmlos, wie eigentlich immer, wenn dieses VZ aufgestellt wird.

  2. Relet, das setzt allerdings voraus, dass Radfahrer verkehrsrechtlich genau so qualifiziert sind, wie Du. Und natürlich ist es harmlos, aber mit Sicherheit verwirrend.

    Definitiv glaube ich nicht, dass dieses Schild tatsächlich einen Verkehrsunfall provozieren wird. Dafür sorgt schon der gesunde Menschenverstand, dessen Abwesenheit ich in diesem Fall den Verkehrsbehörden unterstelle. Mein Kommentar zu diesen Schildern sollte als Glosse verstanden werden.

  3. Wo genau steht denn dieser Schwachsinn? Kommt da evtl. eine abgehende Einbahnstraße mit RF-Freigabe von rechts, auf die man hier (ziemlich inkompetent) hinweisen will?

  4. Wenn der erste die Radfahrer einen unfall dort hat werden trotzdem klagen folgen..

  5. Geradeaus beginnt eine für Radfahrer durchlässige Sackgasse, erst nach ca. 50 Metern steht Zeichen 267 “Verbot der Einfahrt” mit Zusatzzeichen 1022-10 “Radfahrer frei”. Das Zeichen 102 “Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts” ist nur ein Gefahrzeichen und hat damit ohnehin keinen Regelungscharakter. Allerdings könnten so manche Radfahrer davon ausgehen, dass an dieser Stelle dass Zeichen 1022-10 “Radfahrer frei” sie von der besonderen Vorsicht gegenüber den von rechts kreuzenden Fahrzeugen befreit.
    Zumindest nachvollziehbarer wäre es gewesen, das Zusatzzeichen 1022-10 “Radfahrer frei” unter dem Zeichen 357 “Sackgasse” anzubringen. Heute hätte man die Möglichkeit das Schild “durchlässige Sackgasse” anzubringen.
    Seht selbst!

  6. @relet: Da das Schild sinnfrei ist und zur Verwirrung beiträgt ist es mitnichten harmlos.
    Jedes Schild was im Verkehrsraum aufgestellt ist zieht auch Aufmerksamkeit vom anderen Verkehrsgeschehen ab und daher sind solche Überbeschilderungen auch nicht zulässig.
    Leider ist es in .de so, dass der Glaube, dass Schilder die Sicherheit erhöhen ungebrochen…

    Exemplarisch ist z.B. die Konsequenz des Straßenverkehrsamtsleiter Klaus Harzendorf zur ADFC Mängeltour 2010:

    “Der Amtsleiter verspricht am Ende aber doch noch ein paar Schilder. Die sollen Radfahrer im Grüngürtel vor der Venloer warnen.”

    Nachzulesen Presse-Artikel:
    http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1277139633528.shtml

  7. Das Schild wird nach einer soeben von mir initierten, nicht repräsentativen Umfrage mit vier Teilnehmern als “Achtung! Da kommt eine (unerwartete) Kreuzung!” verstanden. Der RvL-Aspekt ist nicht der tragende, von dem sich die Teilnehmer durch das ZZ ausgenommen fühlen würden.

    Ansonsten stimme ich Holger zu – um so weniger Schilder, um so besser.

  8. Die Regel ist doch ganz einfach Rechts vor Links und vor allen die Radfahrer. ;-) Die Frage ist, was passiert wenn zwei Radfahrer auf einmal auf die Kreuzung zu fahren.

  9. Moin,
    in Hamburg wird das ZZ 1022-10 auch in vielen lustigen Varianten verwendet. Der Gipfel ist die Kombination mit einer LZA, unter der das besagte ZZ hängt.
    Eigentlich soll es sich als Soloschild um die Gehwegfreigabe handeln, also ohne VZ239. Das ZZ wird in der Regel an den nächsten verwendbaren Pfosten angeschraubt, auch wenn dann ganz komische und auch gefährliche (wie mit der Ampel) Zusammenhänge entstehen. Beispiele:
    http://www.hamburg.adfc.de/typo3temp/pics/78e588b1ae.jpg

  10. @ hamburgize:
    Daß das Zz. 1022-10 gerne alleine (ohne Z. 239) aufgestellt wird um damit (vermeintlich) einen Gehweg für Radfahrer frei zu geben mag ja sein, aber zulässig ist es nicht (eben um solchen Blödsinn zu verhindern). Einzig um einen linken Radweg zur freiwilligen Benutzung auch in Gegenrichtung frei zu geben darf nach VwV-StVO das Zz 1022-10 ohne Haupschild angeordnet werden. ;)

  11. Etwas platt, frech und vielleicht auch satirisch ausgedrückt vermittelt dieses Schild für mich die erlebte Kölner Fahrradverkehrsrealität: An dieser Kreuzung ist die Rechts-vor-links-Regelung zu beachten, sie gilt aber nicht für Radfahrer. Insofern wird hier einer alltäglich ausgeübten Praxis vieler Radfahrer eine Legitimation erteilt. Und alle anderen fahrenden Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie zwar die Regel zu beachten haben, Radfahrer dies aber nicht tun (müssen)…

    P.S.: Ich bin echt täglich angenervt von den Radfahrern, die meinen alle Regeln ignorieren zu können. Soviele Augen und Halsdrehungswinkel habe ich manchmal gar nicht, um ohne drastische Geschwindigkeitsreduzierung oder gar Anhalten eine Kreuzungsstelle überblicken zu können bei Einbezug aller ordnungsgemäßen und ordnungswidrigen möglichen Fahrweisen Anderer.

  12. Die Beschilderung ist so nicht beabsichtigt gewesen und schlicht ein Versehen.

    In Wirklichkeit sollte da “Radfahrer absteigen!” stehen.

  13. Hi,
    auch aus Stuttgart kenn ich das leider, entweder zu viele oder schwachsinnig, ganz fatal is es natürlich wenn beides zusammen kommt.

  14. Moin,

    noch ein traurig-lustiges Beispiel für die Radfahrbefreiung oder die Hilflosigkeit der Verplaner und Anordner:

    © hamburgize.com

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